Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Entstehung des Provisionsanspruchs

Jegliches Anfordern meiner (auch mündlich) Angebote bedeutet Auftragserteilung/Marklerauftrag, es bedeutet akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises bzw. meiner Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von mir benannten Objektes zustand gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses meinen Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem von mir angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.b. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf)
Mein Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

2. Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch steht mir auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von mir vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen.

3. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Mein Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar sofort bei Abschluß des Kaufvertrages, Mietvertrages, Pachtvertrages ohne jeden Abzug.

4. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluß des Maklersvertrages zwischen Ihnen und mir vereinbart.

a) Kauf

Bei An-und Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom  Verkäufer und Käufer  jeweils 3,57 % incl. Mwst. 
Für Mehrfamilienhäuser und Grundstücke wird eine Käuferprovision von 6 % incl. Mwst. fällig. 
Regelungen wie zb. Provisionsübernahme  alleine durch den Verkäufer, können sinnvoll sein und ebenfalls möglich. 

b) Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten vom Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 % incl. Mwst berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins.

c) An-und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An-und Vorkaufsrechten 1% zuzüglich MwSt berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten.

d) Miete und Pacht

Bei Miet-und Pachtverträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren ist eine Vermittlungscourtage in Höhe von 2,0 Nettomieten
zzgl. 19 % MwSt vom Vermieter an mich zu zahlen. Bei Miet-und Pachtverträgen mit einer Laufzeit die darüber hinaus geht bzw. bei vertraglich vereinbarten Vormietrechten oder Optionen wird eine weitere Monatsmiete brutto zuzüglich 19 % MwSt berechnet.

5. Angebote

Meinen Angeboten liegen die mir erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

6. Unbefugte Weitergabe

Meine Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so steht mir Ihnen gegenüber ein Anspruch in Höhe der Provision zu, die in einem direktem Vertragsabschluß angefallen wäre.

7. Vorkenntnis

Ist Ihnen die durch mich nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so sind sie verpflichtet, mir dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluß eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

8. Tätigkeit für Dritte

Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung ist Eppstein, Gerichtstand ist Königsstein oder Frankfurt/Main nach meiner Wahl.

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